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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
II. HAUSORDNUNG DES FESTIVALGELÄNDES (INFIELD)
III. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER


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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („OFF DAYS AGB“) der Goodlive Artists GmbH & Co. KG („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Besuch der Veranstaltung „OFF DAYS“ („Veranstaltung“) in Berlin und/oder Hamburg und finden zusätzlich zu etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner beim Kauf von Tickets zu der Veranstaltung Anwendung. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der OFF DAYS AGB.


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I.    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.    Erwerb von Tickets
1.1.    Tickets für die Veranstaltung in Berlin können nur bei der Ticketmaster GmbH (s. www.ticketmaster.de) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketmaster GmbH („Ticketmaster AGB“). Diese sind unter http://www.ticketmaster.de/help/terms.html?language=de-de&tm_link=tm_i_2 abrufbar. Die Ticketmaster AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den OFF DAYS AGB und den Ticketmaster AGB gehen die OFF DAYS AGB vor.
1.2.    Tickets für die Veranstaltung in Hamburg können bei der Ticketmaster GmbH (s. www.ticketmaster.de) sowie bei der Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH (s. https://kj.de/) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten – je nach gewähltem Vertriebskanal – ausschließlich die Ticketmaster AGB bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH („Karsten Jahnke AGB“), die unter  http://www.ticketmaster.de/help/terms.html?language=de-de&tm_link=tm_i_2 bzw. https://kj.de/agb.html abrufbar sind. Die Ticketmaster AGB bzw. Karsten Jahnke AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den OFF DAYS AGB und den Ticketmaster AGB bzw. den Karsten Jahnke AGB gehen die OFF DAYS AGB vor.
1.3.    Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behalten wir uns vor, die über diese Beschränkung hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.
2.    Zutrittsberechtigungen / Schutz von Minderjährigen
2.1.    Kinder unter 8 Jahren dürfen zu den Konzerten auch in Begleitung einer personen-sorgeberechtigten Person nicht eingelassen werden. Kinder zwischen 8 und 16 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte besuchen. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person genehmigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen.
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person werden, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
•    die Person ist über 18 Jahre alt,
•    die Person weist eine unterzeichnete Vollmacht der personensorgeberechtigten Person zur Erziehungsbeauftragung vor, der Vollmacht liegt eine Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person bei
•    die Person Weist die Reife auf, einem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können,
•    die Person kann die Heimfahrt des Kindes gewährleisten.
2.2.    Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn der Schutz durch die Personensorgeberechtigen bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: Musikveranstaltungen richten sich regelmäßig an Erwachsene und sind in diesen Fällen keine für Kinder geeignete Veranstaltung. Sollten Personensorgeberechtigte bzw. Erziehungsbeauftragte solche Veranstaltungen dennoch zusammen mit Kindern besuchen wollen, sind diese für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Insbesondere ist für angemessenen Hörschutz zu sorgen und, soweit für die konkrete Veranstaltung angeboten, Sitzplatztickets zu erwerben. Details für das jeweilige Konzert können bei uns erfragt werden.
3.    Die Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
4.    Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes werden die Eintrittskarten komplett entwertet. Ein Wiedereinlass am selbigen Veranstaltungstag ist nicht gestattet. Alternativ kann der Veranstalter entscheiden, jedem Besucher vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes ein Armband anlegen und/oder aushändigen. Dieses ist jederzeit unbeschädigt zusammen mit der Eintrittskarte während der Veranstaltung zu tragen. Zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Eintrittskarten bzw. unverschlossene, zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
„Veranstaltungsgelände“ in diesem Sinne ist das Gelände in seiner Gesamtheit, inklusive der ausgewiesenen Wege. Mit „Festivalgelände“ ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“).
5.    Sicherheitskontrollen
5.1.    Bei Einlass sowohl auf das Veranstaltungs- als auch auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu Hausordnung Festivalgelände) bei sich führt oder ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher besteht (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder der Besucher gegen die OFF DAYS AGB in sonstiger Weise verstößt.
5.2.    Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.
5.3.    Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
5.4.    Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Personen im Rahmen der Veranstaltung mit sich bringen können oder die zu den in der Hausordnung Festivalgelände aufgeführten, nicht zugelassenen Gegenständen gehören, zurückzulassen.
5.5.    Der Veranstalter ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für deren Verlust.
6.    Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände
6.1.    Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen, unter der Voraussetzung, dass diese nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch genutzt werden sollen. Nicht erlaubt ist daher insbesondere die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie bspw. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt.
Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, das Veranstaltungsgelände ohne die nicht zugelassenen Geräte zu betreten. Ziff. 5.4 gilt entsprechend.
6.2.    Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen des Festivals liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
7.    Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Wir filmen, live-streamen und fotografieren die Veranstaltung und fertigen hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen an. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher den Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form und Konfiguration ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und non-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
Auf und um das Festivalgelände können polizeiliche oder sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher oder zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher hierin ein.
8.    Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
9.    Hör- und sonstige Gesundheitsschäden
Dem Festivalbesucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen und dass Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte während einiger Aufführungen stattfinden können. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Veranstalter eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Der Besucher hat eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecher-Boxen zu vermeiden und entsprechende Absperrungen unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird vom Veranstalter – insbesondere in der Nähe der Bühnen – dringend empfohlen.
Die Veranstaltung findet im Freien statt. Es wird dringend empfohlen, geeignete Kleidung und Schuhe zum Schutz vor möglichen Witterungseinflüssen mitzubringen.
10.    Umgang mit der Eintrittskarte; Verbot gewerblichen Weiterverkaufs, -nutzung
10.1.    Die Eintrittskarte ist sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.
10.2.    Unzulässige Weitergabe: Wir verkaufen den Besuchern Tickets ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein dem Veranstalter und dessen autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Kunden dürfen insbesondere nicht: (a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anbieten (z.B. auf Ebay) oder verkaufen, (b) Tickets nicht bei Viagogo, StubHub, Ticketbande zum Kauf anbieten oder verkaufen, (c) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anbieten oder weitergeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler veräußern oder weitergeben, (e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Live Nation kommerziell oder gewerblich nutzen oder nutzen lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets und (f) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Tickets auf fremden Namen (z.B. Agenturgeschäft) oder im eigenen Namen auf fremde Rechnung (z.B. Kommission) aufkaufen und/oder verkaufen.
10.3.    Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 10.2 vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der Veranstalters voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: (a) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend in dieser Ziff. 10.3 beschrieben, (b) der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser OFF DAYS AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser OFF DAYS AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der in (a) oder (b) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
10.4.    Konsequenzen einer unzulässigen Weitergabe: Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen (Ziff. 10.2-10.3) führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. 10a zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte sowie anderer Zutrittsberechtigungen berechtigt.
10.5.    Wir erstellen keine Nachdrucke (z.B. bei Verlust von Tickets). Sollte das Ticket ganz oder teilweise verändert und zerstört worden sein, sind wir dazu berechtigt, dieses ungültig zu machen.
10.6.    Soweit nicht ausdrücklich im Rahmen des Bestellprozesses anders angegeben, ist eine Stornierung der Tickets nur im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung möglich. Ziff. 13.5 bleibt unberührt.
11.    Vertragsstrafe
11.1.    Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese OFF DAYS AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziff. 10.2-10.3, sind wir ergänzend zu den sonstigen, nach diesen OFF DAYS AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und etwaiger Schadensersatzansprüche dazu berechtigt, eine von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzende Vertragsstrafe gegen den jeweiligen Verkäufer zu verhängen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
11.2.    Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
12.    Anreise der Besucher/Parken/Zuteilung von Flächen
Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Auf diesen Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Behinderungen – insbesondere durch parkende Kraftfahrzeuge – zu jeder Zeit freizuhalten. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
13.    Absage / Verlegung / Programmänderungen
13.1.    Die Veranstaltung kann vom Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt auf unserer Webseite https://www.off-days.com/, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.
13.2.    Ferner können bei Festivals Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
13.3.    Unsere Haftung bei Absage vor Veranstaltungsbeginn, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. I.3 entsprechend.
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten kann. Eine Änderung von Künstlern im Line-Up der Veranstaltung stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
13.4.    Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung tritt ein, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns bzw. unseren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.
13.5.    Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
14.    Sperrung/ Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
15.    Witterungseinflüsse
Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer entsprechenden Unterbrechung der Veranstaltung bestehen keine Ansprüche des Besuches auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises.
16.    Aushänge/ Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters https://www.off-days.com/ und (soweit vorhanden) der offiziellen Festival App.
17.    Änderung der OFF DAYS AGB
Wir behalten uns das Recht vor, die OFF DAYS AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen.
Wenn wir die OFF DAYS AGB ändern, werden wir hierüber auf der OFF DAYS Webseite informieren. Für schon erworbene Tickets werden die geänderten OFF DAYS AGB sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn, der Ticketkäufer widerspricht der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch der Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten OFF DAYS AGB.
18.    Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser OFF DAYS AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der Geschäftsbedingungen davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
II.    HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE
1.    Geltung der Hausordnung / Festivalgelände
Mit Festivalgelände ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“). Mit Kauf der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung gemäß Ziffer II dieser OFF DAYS AGB.
2.    Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte
Den Anordnungen behördlicher Ordnungskräfte und/oder des vom Veranstalter eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.
3.    Betreten des Festivalgeländes
Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen unter Mitführung der zugehörigen entwerteten Eintrittskarte oder einem gültigem Festivalpass erlaubt.
4.    Kein Eintritt für auffällige Besucher
Offensichtlich betrunkene, unter Drogen stehende oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
5.    Sicherheitskontrollen/ verbotene und erlaubte Gegenstände
Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) sowie deren mitgebrachten Gegenstände auf verbotene Gegenstände. 
a.    Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.:
(1)    Jegliche Taschen, jegliche Rucksäcke und jegliche Koffer mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände)
(2)    Speisen, Getränke und Flüssigkeiten aller Art
(3)    Helme, Masken, Vermummungen (ausgenommen hiervon sind handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme)
(4)    Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
(5)    Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
(6)    Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
(7)    Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
(8)    AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
(9)    Notebooks, Tablets, Computer
(10)    Laserpointer
(11)    Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, Stühle, Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks
(12)    Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art
(13)    Glasflaschen, Gasflaschen, Deospray, Haarspray
(14)    Trommeln, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur Lärmerzeugung
(15)    Nietengürtel, Ketten, Ketten an Brieftaschen, Halsbänder
(16)    Inline Skates, Rollschuhe, Skateboards
(17)    Fahrräder, Kinderwägen
(18)    Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen.
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände nach Punkt 5. a. (3), (8), (9) können kostenpflichtig an den ausgewiesenen Verwahrstellen (Abgabecontainer oder Schließfächer) deponiert werden, deren Anzahl und Kapazität begrenzt ist.  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Gegenständen aus den Verwahrstellen. Die übrigen verbotenen Gegenstände dürfen nicht in den Verwahrstellen (Abgabecontainer oder Schließfächer) deponiert werden.
b.    Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.
(1)    Portemonnaie
(2)    Schlüssel
(3)    Kleine Gürtel- und Bauchtaschen
(4)    Kleine Handtaschen bis zu einer Größe von DIN A4
(5)    Durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm
(6)    Mobiltelefone
(7)    Einwegkameras
(8)    Pocketkameras
(9)    Feingliedrige Schmuckketten
(10)    Kleine Powerbanks
(11)    Händedesinfektionsmittel bis zu einer Flaschengröße von 50ml
6.    Flucht- und Rettungswege etc.
Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit freizuhalten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren. 
7.    Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.
8.    Haftung des Veranstalters/Schließfächer
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Ziffer I. 3 der OFF DAYS AGB zur Haftung des Veranstalters entsprechend. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern (soweit vorhanden) deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern (soweit vorhanden) deponiert werden, ist ausgeschlossen.
9.    Umgang mit Abfällen
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
10.    Schutz von Kindern und Jugendlichen
Wir beachten das Jugendschutzgesetz. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt die Zutrittsberechtigung gemäß Ziff. I.2. der OFF DAYS AGB auf allen Veranstaltungsflächen.
11.    Nutzung der Toiletten
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
12.    Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
13.    Verbot des Betretens bestimmter Flächen
Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
14.    Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
15.    Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.
16.    Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
17.    Verbot der Gefährdung anderer Besucher
Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch „Crowd-Surfen“, „Circle of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

III.    ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER
1.    Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission ab dem 15.02.2016 hier: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: info@goodliveartists.com.
2.    Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
3.    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Stand: 14. März 2024

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